Habe eine Wohnung die aber vertragsgemäß für 3 Monate leersteht. Die Frage ist ob die Wohnung in dieser Zeit auch gelüftet werden muss, wobei vorausgesetzt ist, dass die Wohnung entsprechend der Witterungsbedingungen auch beheizt wird. Die DIN 4108-6 habe ich mir angesehen, bin aber nicht richtig schlau daraus geworden bzw. habe dazu nichts konkretes gefunden.
Würde mich sehr freuen über eine Hilfe dazu
Michael