Gaszähler Überprüfung ?
Verfasst: Mittwoch 24. Februar 2016, 22:18
Hallo zusammen.
Ich habe mal eine Frage zum Gaszähler & Gasverbrauch einer Kollegin.
Das Haus wurde 1987 gebaut, hat 130 m² Wohnfläche. Die Heizung müsste ebenfalls von 1987 sein. Laut Gas Wasser Installateur ist mit den messbaren Werten alles okay.
Der Verbrauch lag in den letzten Jahren bei Durchschnittlich 24600 Kwh. Kann man den Verbrauch "nur" durch die Erneuerung einer neuen Therme gravierend reduzieren?
Mir ist aufgefallen, dass der Gaszähler aus dem Jahr 1999 stammt (lt. Aufdruck). Lt. Energieversorger soll 2007 eine "Stichprobe" genommen worden sein um zu sehen, ob der Gaszähler in Ordnung ist. Lt. Energieversorger alles okay. Die nächste "Stichprobe" soll 2019 genommen werden. Dann wird evtrl. entschieden, ob der Gaszähler erneuert wird, oder nicht.
Ich habe bei dem Gaszähler keinen Aufkleber o.ä. gesehen, dass der Gaszähler geprüft oder gewechselt worden ist.
Meine Frage wäre auch, ob der Energieversorger nicht nach X Jahren den Zähler gegen einen geeichten Zähler ersetzen muss !? Wo steht das ggf. geschrieben ? Wenn man den Verbrauch ggf. anzweifeln würde, was würde die Kollegin eine Prüfung des Zählers kosten und wie wäre dies zu veranlassen ?
Wäre dankbar für viele Antworten !
Danke !
Ich habe mal eine Frage zum Gaszähler & Gasverbrauch einer Kollegin.
Das Haus wurde 1987 gebaut, hat 130 m² Wohnfläche. Die Heizung müsste ebenfalls von 1987 sein. Laut Gas Wasser Installateur ist mit den messbaren Werten alles okay.
Der Verbrauch lag in den letzten Jahren bei Durchschnittlich 24600 Kwh. Kann man den Verbrauch "nur" durch die Erneuerung einer neuen Therme gravierend reduzieren?
Mir ist aufgefallen, dass der Gaszähler aus dem Jahr 1999 stammt (lt. Aufdruck). Lt. Energieversorger soll 2007 eine "Stichprobe" genommen worden sein um zu sehen, ob der Gaszähler in Ordnung ist. Lt. Energieversorger alles okay. Die nächste "Stichprobe" soll 2019 genommen werden. Dann wird evtrl. entschieden, ob der Gaszähler erneuert wird, oder nicht.

Ich habe bei dem Gaszähler keinen Aufkleber o.ä. gesehen, dass der Gaszähler geprüft oder gewechselt worden ist.
Meine Frage wäre auch, ob der Energieversorger nicht nach X Jahren den Zähler gegen einen geeichten Zähler ersetzen muss !? Wo steht das ggf. geschrieben ? Wenn man den Verbrauch ggf. anzweifeln würde, was würde die Kollegin eine Prüfung des Zählers kosten und wie wäre dies zu veranlassen ?
Wäre dankbar für viele Antworten !
Danke !